Kanalbau

Fließende Entsorgung

Der Kanalbau umfasst die Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen. Neben der Neuverlegung und Umverlegung Ihrer Hausanschlusskanäle und der erforderlichen Erdarbeiten, haben wir uns auf die Leitungserschließung für den Versorger und die Dichtigkeitsprüfung spezialisiert.

Dichtigkeitsprüfung nach DIN EN1610

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Welche Leitungen müssen geprüft werden?

Alle erdverlegten Leitungen (Hausanschluss- und Grundleitung) auf dem Grundstück, die zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser vorhanden sind, müssen auf Dichtigkeit geprüft werden.

Die Hausanschlussleitung ist der Kanal zwischen der Grundstücksgrenze und dem Haus. Die Grundleitung ist die Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamenten verlegt ist.

Aber der Kanal, der zwischen Hauptkanal und Grundstücksgrenze liegt, die Kanalgrundstücksanschlussleitung, liegt in der Verantwortung des Kanalnetzbetreibers.

Für neu erstellte Hausanschlüsse gilt in diesem Zusammenhang, dass für alle Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt werden muss. Die Kommunen verlangen, dass die Prüfung nach spätestens 20 Jahren wiederholt werden muss. Für bestehende Hausanschlüsse gilt, dass diese Überprüfung bis zum 31.12.2015 zu erfolgen hat.

Für Grundstückseigentümer im Bereich eines Wasserschutzgebietes gelten hier strengere Regeln. Wurde die Grundstücksentwässerungsanlage vor dem 01.01.1965 erstellt oder handelt es sich um industrielles bzw. gewerbliches Abwasser, wobei die Grundstücksentwässerung vor dem 01.01.1990 angelegt wurde, musste die Dichtheitsprüfung bereits bis zum 31.12.2005 vorgenommen werden.

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